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Profitipps zum Selbermachen - Kaufberatung Die perfekte Lackierung Profitipps zum Selbermachen Kaufberatung: Die perfekte Lackierung
Allgemeine Geschäftsbedingungen  
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Allgemeines
1. Unsere Geschäftsbedingungen sind ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung des Auftrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. 
3. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderung und/oder Abweichung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Käufer zumutbar sind. Sofern wir oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummer gebrauchen, können allein daraus keine Rechte im Hinblick auf die Konkretisierung des Kaufgegenstandes oder Lieferumfanges hergeleitet werden.

§ 2  Angebot und Abschluß
1. Bei unseren Angeboten sind die Preise freibleibend und für Nachbestellungen unverbindlich. Unsere Angebote sind auch bezüglich der Liefermöglichkeiten freibleibend.
2. Ist die Bestellung als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir diese innerhalb von vier Wochen annehmen.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3  Preise, Zahlungsbedingungen, Kostenvoranschlag
1. Verbindlich Preisvereinbarungen für Lieferungen/Leistungen setzen eine schriftliche Vereinbarung voraus, in dem der zu zahlende Abgabepreis sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer für den Käufer erkennbar ist. Wir halten uns an diese Vereinbarung drei Wochen gebunden.
2. Sofern sich aus der Preisvereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen.
3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; er ist zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechts nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Rechnungen sind, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5. Schecks und Akzepte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könne.
6. Bei Zahlungsverzug des Bestellers stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu; die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7. Ist der Besteller mit seiner Zahlung länger als 10 Tage in Verzug geraten oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder ist eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, so werden alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.

§ 4  Lieferzeit
1. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Ein verbindlicher Verfügungstermin muß schriftlich vereinbart werden. Tritt durch Erweiterung des Auftragsumfanges eine Verzögerung ein, nennen wir unverzüglich unter Angabe von Gründen einen neuen Termin.
2. Setzt uns ein Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände –zum Beispiel Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmittel, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten- verlängert sich, wenn wir dadurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung/Leistung unmöglich gemacht oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf die genannten Umstände werden wir uns jedoch nur dann berufen, wenn der Besteller unverzüglich benachrichtigt wurde.
4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

§ 5  Abnahme
1. Die Übergabe des Auftragsgegenstandes erfolgt zum vereinbarten Ort .

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum bis zur vollständigen Befriedigung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung und Begleichung eines etwaigen, sich zu Lasten des Bestellers ergebenden Kontokorrentsaldos vor. Durch Erteilung von Kontoauszügen oder Anerkenntnis von Salden wird die Einzelforderung oder der Eigentumsvorbehalt in keiner Weise berührt.
2. Wiederverkäufern oder Fabrikanten ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware in gewöhnlichem Geschäftsgang in stets widerruflicher Weise gestattet. Die Weiterveräußerung kann nur gegen Barzahlung oder Eigentumsvorbehalt erfolgen.
3. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen an andere, das vorbehaltene Eigentum gefährdende Verfügungen sind dem Besteller nicht gestattet. Im Falle eines Zahlungsverzuges können wir vom Vertrag zurücktreten und die Rückgabe der Vorbehaltsware verlangen. Wir sind ferner berechtigt, in diesem Falle die Vorbehaltsware aus dem Lager des Bestellers zu entfernen und in unseren Besitz zu nehmen.
4. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen des Auftragnehmers die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns als Auftragnehmer ab. Werden von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren vom Besteller zusammen mit anderen Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des von uns in Rechnung gestellten Wertes der von uns gelieferten Ware abgetreten.
5. Der Besteller ist ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderung im eigenen Namen einzuziehen und zu diesem Zweck Einsicht in die Rechnung und sonstige diesbezüglichen Buchhaltungsunterlagen des Bestellers zu nehmen. Auf Verlangen von uns hat der Besteller jederzeit eine genaue Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung an uns zu benachrichtigen. Soweit eingehende Beträge die offene Forderung an uns übersteigen, werden sie an den Besteller überwiesen.
6. Von jedem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf an uns abgetretene Forderung hat der Besteller uns sofort unter Beifügung der Pfändungsunterlagen zu benachrichtigen. Etwaige Interventionskosten trägt der Besteller.
7. Übersteigt der realisierte Wert der nach vorstehenden Bestimmungen uns zustehenden Sicherheit unsere zu sichernden Forderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen insoweit zur Freigabe des Mehrwertes an den Besteller verpflichtet.

§ 7  Mangelanspruch
1. Ist der Besteller Kaufmann, so hat er uns Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel der gelieferten Ware unverzüglich, spätestens innerhalb acht Tage nach Empfang der Ware, unmittelbar und schriftlich unter genauer Angabe der einzelnen Mängel anzuzeigen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich bei Feststellung mitzuteilen.
2. Unsere Haftung für Mängel einer von uns gelieferten Ware beschränkt sich auf einen Zeitraum von einem Jahr ab Gefahrübergang auf den Besteller. Der Zeitraum beträgt zwei Jahre, wenn die Bestellung durch und für einen Verbraucher erfolgt ist. Bei Lieferung einer gebrauchten Sache beträgt der Zeitraum für unsere Haftung ein Jahr ab Gefahrübergang auf den Besteller, wenn die Bestellung durch und für einen Verbraucher erfolgt ist, ansonsten erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluß jeglicher Mängelhaftung. Die gesetzlichen Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.
3. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
4. Bei Lieferung von Werkstattausrüstungsgeräten schafft der Besteller bis zu den vereinbarten Lieferdaten die räumliche, technische und sonstige Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzung, die uns in die Lage versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen.
5.  Es wird keine Haftung übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden  sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6. Die Ansprüche des Käufers auf Mängelbeseitigung sind vorrangig auf einen Nacherfüllungsanspruch d.h. Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsanspruch beschränkt. Erweist sich eine Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung als unmöglich oder mißlingt sie, werden Ersatzlieferung oder Nachbesserung von uns treuwidrig verweigert oder unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Besteller nach seiner  Wahl das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
7. Erweist sich eine Mängelrüge bei Überprüfung einer zurückgesandten Ware als unbegründet, so können wir nicht nur die Kosten für Versand, sondern auch eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware berechnen.

§ 8  Schadenersatz
1. Wir haften nicht auf Schadenersatz für Mängel oder anderer Pflichtverletzungen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer von uns erklärten Garantie beruhen. Ausgenommen sind auch Schäden, für die wir nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haften, oder die auf eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zurückzuführen sind. In letzterem Fall beschränkt sich unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Die Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen steht einer Pflichtverletzung durch uns gleich.
2. Das Recht des Bestellers, bei einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung ( Mängel ausgenommen, dazu § 7 ) vom Vertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen zurückzutreten, bleibt unberührt.

§ 9  Gefahrübertragung, Versand
1. Der Versand der Waren, aus etwaigen Rücksendungen, erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr erst mit Ablieferung der Ware an ihn über. Versicherungen gegen Transport-, Speditions- und Flugschäden werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers auf seine Kosten abgeschlossen.
2. Die Versandart bleibt unserer Entscheidung vorbehalten, wobei Wünsche des Bestellers nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
3. Der Besteller hat Sendungen  bei der Annahme zu untersuchen und offensichtliche Mängel und Schäden unverzüglich dem Versender und uns schriftlich mitzuteilen.


§ 10  Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
2. Im Verhältnis zu Nichtkaufleuten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, soweit der Besteller nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozeßordnung verlegt hat oder seinen  Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche nicht bekannt ist.
3. Sofern sich aus der Auftragsvereinbarung nichts anders ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

KLW GmbH, Hugo-Junkers-Straße 78-80, 50739 Köln Longerich,          Stand: Januar 2002


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